Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tomlin OHG
Personalagentur & Arbeitsvermittlung Tomlin OHG
Geschäftsführerinnen: Doris Tomlin und Natascha Tomlin
Sitz: Kirchstraße 23, 67578 Gimbsheim
Stand: September 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vermittlungs- und Beratungsleistungen der Tomlin OHG (nachfolgend „Vermittler“ oder „Personalagentur“) gegenüber Auftraggebern (Unternehmen) und Bewerbern. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Vermittler alle für die Durchführung notwendigen Informationen vollständig, richtig und zeitnah zur Verfügung (per E-Mail, Telefon oder Post).
Die Übermittlung eines Stellen- oder Bewerberprofils gilt als Beauftragung und als Anerkennung dieser AGB.
§ 3 Vermittlungsprozess & Mitwirkungspflicht
Der Vermittler schlägt dem Auftraggeber geeignete Kandidaten oder Positionen vor. Eine Vermittlung gilt als erfolgt, sobald ein Arbeitsvertrag oder eine vergleichbare Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Kandidat geschlossen wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 5 Werktagen auf Vorschläge zu reagieren. Erfolgt keine Rückmeldung oder wird der Auftrag nach Präsentation der Vorschläge ohne sachlichen Grund abgebrochen, kann der Vermittler eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.250 € zzgl. MwSt. berechnen.
Bewerber, die nachweislich bereits vor der Präsentation schriftlich abgelehnt wurden, sind hiervon ausgenommen.
§ 4 Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert den Vermittler unverzüglich – spätestens innerhalb von 5 Werktagen – über den Ausgang eines Vorschlags.
Kommt es zu einem Vertragsschluss (z. B. Arbeitsvertrag, freie Mitarbeit, projektbezogene Tätigkeit), ist der Vermittler innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu informieren.
Erfolgt keine Mitteilung, kann der Vermittler eine Abrechnung auf Basis des zuletzt bekannten oder geschätzten Bruttojahresgehalts vornehmen.
§ 5 Honorar & Abrechnung
Das Vermittlungshonorar wird für jeden Auftrag individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
Ein Honoraranspruch entsteht für jede erfolgreiche Vermittlung.
Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der Vereinbarung, grundsätzlich erst nach Vertragsabschluss mit einem vermittelten Kandidaten.
Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 21 Tagen kann der Vermittler eine Bearbeitungsgebühr von 30 € sowie Verzugszinsen gemäß Gesetz berechnen.
§ 6 Rücktrittsrecht
Beide Parteien können jederzeit unentgeltlich vom Vermittlungsauftrag zurücktreten.
Kommt nach einem Rücktritt dennoch ein Beschäftigungsverhältnis zustande, das auf die vorherige Vermittlungstätigkeit zurückgeht, bleibt der Honoraranspruch bestehen.
§ 7 Mehrfachvorschläge
Erhält der Auftraggeber denselben Bewerber von mehreren Dienstleistern, muss er den Vermittler sofort informieren.
Maßgeblich für den Honoraranspruch ist der Zeitpunkt des Eingangs des Bewerbervorschlags.
§ 8 Schlussbestimmungen
Mit Annahme dieser AGB erkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit an.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Worms.
AGB – Kurzfassung
Geltung: Unsere AGB gelten für alle Vermittlungs- und Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen und Bewerbern.
Informationspflicht: Auftraggeber müssen alle relevanten Informationen rechtzeitig bereitstellen und innerhalb von 5 Werktagen auf Vorschläge reagieren.
Vermittlung: Eine Vermittlung gilt als erfolgt, sobald ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande kommt.
Honorar: Das Honorar wird individuell vereinbart, ist nach erfolgreicher Vermittlung fällig und sofort zahlbar.
Rücktritt: Beide Seiten können jederzeit vom Auftrag zurücktreten. Kommt danach trotzdem ein Beschäftigungsverhältnis zustande, bleibt der Honoraranspruch bestehen.
Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Worms.

